Was tun im Sterbefall
Bitte halten Sie im Sterbefall folgende Unterlagen bereit:
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- wenn ein Ehepartner verstorben ist, auch die Sterbeurkunde
- wenn die Ehe geschieden wurde, auch das Scheidungsurteil
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte
- Rentennummer (17-stellig)
- Grabdokumente (falls eine Grabstätte vorhanden ist)
- Originalpolicen von eventuell bestehenden Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen
Mit Ihrer Unterstützung bersorgen wir gerne fehlende Urkunden und Dokumente.
Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden muss. Dies bedeutet auch, dass wir Ihren Angehörigen nicht sofort nach Eintritt des Todes abholen müssen. Sie haben genügend Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Wenn Sie uns frühzeitig anrufen, informieren wir Sie ausführlich zum weiteren Ablauf der Überführung.